
Wann darf eine Hausdurchsuchung stattfinden?
Eine Hausdurchsuchung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen – in der Regel braucht es einen Durchsuchungsbeschluss eines Richters. Ausnahmen gelten nur bei „Gefahr im Verzug“. Dann darf auch die Staatsanwaltschaft oder Polizei eine Durchsuchung anordnen.
Was steht im Durchsuchungsbeschluss?
Ein gültiger Durchsuchungsbeschluss enthält:
- Name und Adresse der betroffenen Person
- konkreter Tatvorwurf
- Zweck der Durchsuchung (z. B. Beweismittel finden)
- Richterliche Unterschrift und Datum
Wichtig: Sie haben das Recht, den Beschluss einzusehen und zu überprüfen.
Darf ich die Polizei hereinlassen?
Wenn ein gültiger Durchsuchungsbeschluss vorliegt, müssen Sie die Polizei hereinlassen. Bei Gefahr im Verzug kann das auch ohne Beschluss erfolgen – dann sollten Sie später prüfen lassen, ob diese Maßnahme rechtmäßig war.
Welche Rechte habe ich bei einer Durchsuchung?
Als Betroffener haben Sie das Recht:
- den Durchsuchungsbeschluss zu sehen
- einen Anwalt zu kontaktieren
- die Durchsuchung zu beobachten (soweit möglich)
- gegen Maßnahmen im Nachhinein rechtlich vorzugehen
Sie müssen keine Aussagen machen – weder zur Sache noch zu persönlichen Umständen.
Wie läuft eine Durchsuchung ab?
Die Polizei durchsucht systematisch Räume, Möbel und digitale Geräte. Es können Beweismittel beschlagnahmt werden, etwa Computer, Smartphones oder Dokumente. Ein Durchsuchungsprotokoll muss erstellt werden, in dem alle Maßnahmen und Funde dokumentiert sind.
Was tun nach der Durchsuchung?
Nach der Durchsuchung sollten Sie:
- das Protokoll genau prüfen
- gegebenenfalls Einspruch gegen die Maßnahme einlegen
- schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren
Gerade bei Beschlagnahmung sensibler Daten (z. B. geschäftliche Unterlagen) ist eine rechtliche Prüfung dringend anzuraten.
Fazit
Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre – Betroffene sollten ihre Rechte kennen und möglichst besonnen reagieren. Rechtlicher Beistand ist in jedem Fall zu empfehlen, um unzulässige Maßnahmen abzuwehren und die eigenen Interessen zu wahren.