
Was ist das Fahreignungsregister?
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Hier werden Verkehrsverstöße registriert, die mit Punkten bewertet werden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auffällige Fahrer frühzeitig zu identifizieren.
Wofür gibt es Punkte?
Punkte gibt es nicht für jede Ordnungswidrigkeit, sondern nur bei:
- Schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
- Verstößen mit Gefährdung oder Fahrverbot (2 Punkte)
- Straftaten im Straßenverkehr (3 Punkte)
Beispiele: Handy am Steuer, Alkohol am Steuer, gefährliches Überholen, Rotlichtverstoß, Fahrerflucht.
Wie viele Punkte sind erlaubt?
Punktestand | Maßnahme |
---|---|
1 – 3 | Keine Maßnahmen |
4 – 5 | Ermahnung |
6 – 7 | Verwarnung |
8 oder mehr | Entzug der Fahrerlaubnis |
Wann verfallen Punkte?
Die Tilgungsfristen betragen je nach Schwere des Verstoßes:
- 1 Punkt: Verfall nach 2,5 Jahren
- 2 Punkte: Verfall nach 5 Jahren
- 3 Punkte: Verfall nach 10 Jahren
Wichtig: Punkte verfallen unabhängig von neuen Einträgen, jedoch verlängern neue Verstöße nicht die Frist der alten Punkte.
Kann man Punkte abbauen?
Ja, durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur:
- bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten
- alle 5 Jahre einmal
Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?
Sie können kostenlos einen Auszug beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen – per Post oder online mit dem neuen Personalausweis unter www.kba.de.
Fazit
Das Punktesystem ist ein Warnsystem, das Fahrern die Chance zur Korrektur gibt. Wer seine Punkte kennt und bewusst handelt, kann Sanktionen vermeiden. Bei drohendem Führerscheinverlust lohnt sich der Gang zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.