
Was ist Untersuchungshaft?
Die Untersuchungshaft (kurz: U-Haft) ist eine vorläufige Freiheitsentziehung, die im Rahmen eines Strafverfahrens angeordnet wird. Sie dient dazu, die Durchführung des Strafverfahrens zu sichern – nicht etwa zur Bestrafung. Sie wird von einem Ermittlungsrichter angeordnet und ist an enge gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Voraussetzungen für Untersuchungshaft
Nach § 112 StPO darf U-Haft nur angeordnet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ein dringender Tatverdacht besteht
- Ein Haftgrund vorliegt (z. B. Fluchtgefahr)
- Die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist
Was ist „dringender Tatverdacht“?
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn konkrete Tatsachen dafür sprechen, dass die beschuldigte Person mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hat. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
Mögliche Haftgründe
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen können:
- Fluchtgefahr: Es besteht das Risiko, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht.
- Verdunkelungsgefahr: Es wird befürchtet, dass Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.
- Wiederholungsgefahr: Bei schweren Delikten kann auch die Gefahr weiterer Straftaten ein Haftgrund sein (§ 112a StPO).
Wie lange darf U-Haft dauern?
Die Untersuchungshaft darf nicht unbegrenzt dauern. In der Regel muss nach spätestens sechs Monaten eine Entscheidung durch das Oberlandesgericht erfolgen, wenn bis dahin keine Anklage erhoben wurde (§ 121 StPO). Nur in besonders komplexen Verfahren kann die U-Haft darüber hinaus verlängert werden.
Rechte in der Untersuchungshaft
Auch in der U-Haft hat der Beschuldigte grundlegende Rechte:
- Recht auf Verteidigung (Anwalt)
- Kontakt zur Familie (mit Einschränkungen)
- Besuchsrecht (ggf. unter Aufsicht)
- Postverkehr (kann kontrolliert werden)
Untersuchungshaft vermeiden: Was tun?
Ein erfahrener Strafverteidiger kann prüfen, ob die Haftvoraussetzungen wirklich vorliegen und ggf. einen Haftprüfungstermin oder einen Haftbeschwerdeantrag einreichen. Alternativen zur U-Haft, wie etwa Auflagen oder Meldepflichten, können in manchen Fällen angeordnet werden.
Fazit
Die Untersuchungshaft ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit – und darf nur unter strengen gesetzlichen Bedingungen erfolgen. Wer selbst oder als Angehöriger betroffen ist, sollte so schnell wie möglich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.